Datenschutz
DSGVO
Auftragsverarbeitungs-Vertrag
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister – verarbeiten lässt, einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) abschließen.
Durch den Abschluss eines kostenfreien AV-Vertrags mit nubibase erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben der DSGVO und vermeiden Bußgelder.
Bitte nutzen Sie das Ihrem Unternehmen mitgeteilte Passwort, um den AV-Vertrag anzuzeigen und abschließen zu können: